Als Fachanwälte für Strafrecht und zugleich zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht (DAA) verfügen wir über besondere Kompetenzen im Steuerstrafrecht. Wir verteidigen in großer Zahl Unternehmen und Privatpersonen gegen Vorwürfe rund um das Steuer-, Zoll und Abgabenrecht.
Vorwürfe in diesem Bereich sind potenziell existenzgefährdend. Die Vorwürfe umfassen regelmäßig Zeiträume von mehreren Jahren. Steuer(nach)forderungen und strafrechtliche Sanktionen können sich zu hohen Geldsummem addieren und so zu einer ernsthaften Bedrohung für das Unternehmens- oder Privatvermögen werden. Von möglchen Freihheitsstrafen ganz abgesehen.
Professionelle Steuer-Strafverteidigung erfordert eine Reihe von Spezialkenntnissen, die nur wenige Strafverteidiger in der Tiefe aufweisen. Gründliche Kenntnis der Steuermaterie sind dafür unerlässlich. Eine befriedigendes Ergebnis stellt sich in der Regel dann ein, wenn neben der Strafandrohung auch die steuerlichen (finanziellen) Folgen erfolgreich mitverteidigt werden können.
Vertrauen Sie unserer Expertise! Wir verteidigen Sie insbesondere bei folgenden Tatvorwürfen:
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Jedem Steuerstrafverfahren liegt auch ein Steuerverfahren zugrunde. Die steuerlichen Folgen können schnell sehr kostspielig werden. Soweit der Vorwurf reicht, fordert die Finanzbehörde Steuernachzahlungen. Meist für mehrere Jahre. In aller Regel mit Zinsen. Und dies ist nur der steuerliche Teil. Wir sind steuerlich versiert und verteidigen Ihre Vermögensinteressen.
Das Steuerstrafrecht ist in der jüngeren Vergangenheit zunehmend verschärft worden. Neben Geldstrafen werden zunehmend auch Freiheitsstrafen ausgeurteilt. Das Strafrecht unterliegt vollkommenen anderen Regeln als das Steuerrecht. Im Strafrecht sind prozessuale Verteidigungskompetenzen gefragt. Mit dem richtigen Verhandlungsgeschick gelingt es trotz zunehmender Verschärfung in vielen Fällen ein Strafverfahren zur Einstellung zu bringen und somit eine Vorstrafe zu vermeiden.
Abwarten ist im Steuerstrafrecht meist kein guter Rat. Die Verteidigung muss früh einsetzen. Einfluss auf die Zahlen nehmen. Schätzungsgründe ausräumen. Gegenkalkulationen anstellen. Wir sind Experten auf diesem Feld. Als erfahrene Steuerstrafverteidiger versuchen wir von der ersten Sekunde an Ihre Interessen zu schützen.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
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